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Anhebung der De-minimis Höchstgrenzen

Aktualisiert: 22. Jan. 2024

Die Europäische Kommission hat mit 1.Januar 2024 die De-minimis Höchstgrenze von aktuell 200 000€ (seit 2008 geltenden Höchstbetrag) innerhalb von 3 Wirtschaftsjahren auf nun 300 000€ erhöht.

Diese neue Höchstgrenze wird bis 31. Dezember 2030 gelten.


Hintergrund ist der gestiegenen Inflation Rechnung zu tragen.


De-minimis Höchstgrenze - Anhebung ab 2024

 
 
 

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