Anhebung der De-minimis Höchstgrenzen
- Stefan Windholz
- 11. Jan. 2024
- 1 Min. Lesezeit
Aktualisiert: 22. Jan. 2024
Die Europäische Kommission hat mit 1.Januar 2024 die De-minimis Höchstgrenze von aktuell 200 000€ (seit 2008 geltenden Höchstbetrag) innerhalb von 3 Wirtschaftsjahren auf nun 300 000€ erhöht.
Diese neue Höchstgrenze wird bis 31. Dezember 2030 gelten.
Hintergrund ist der gestiegenen Inflation Rechnung zu tragen.





Kommentare